top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Willkommen 

  • Guten Tag! Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistungen

 

Einleitend

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Firma "kimculetto.com" (nachfolgend Kim Culetto) und ihren Kunden. Sie gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, welche von Kim Culetto erbracht  werden. Anderslautende Individualabreden, die schriftlich vereinbart wurden, gehen diesen AGB vor.

  • Die Firma Kim Culetto hat den Zweck audiovisuelle Werke (Film & Fotos) zu produzieren.

  • Kim Culetto sichert dem Auftraggeber zu, dass mit sämtlichen Informationen, die zur Erstellung einer Offerte oder zur Abwicklung eines Auftrages benötigt werden, vertraulich umgegangen wird. Vom Auftraggeber wird ebenfalls ein angemessener Umgang mit sämtlichem Informationen aus stattfindendem Geschäftsverkehr, insbesondere aus Offerten erwartet. Die Weiterverwendung des von Kim Culetto offerierten Leistungsumfangs (Grobkonzept, Umsetzungsideen, etc.) zum Einholen von Konkurrenzofferten ist untersagt.

Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages

​​

  • Der Kunde verpflichtet sich Kim Culetto alle nötigen Informationen zur Umsetzung eines Projektes mitzuteilen, ansonsten kann und wird Kim Culetto nicht mit dem Arbeitsprozess beginnen.

  • Sollen während der Produktion Anpassungen im vereinbarten Leistungsumfang vorgenommen werden, sind diese mittels einer Zusatzvereinbarung zu regeln.

  • Zwischenabnahmen: Die Anzahl und der Zeitpunkt der Zwischenabnahmen wird in der Auftragsbestätigung definiert. Bei diesen Zwischenabnahmen ist mindestens ein handlungsberechtigter Vertreter des Auftraggebers zugegen. Die Abnahmen der Zwischenergebnisse sind schriftlich zu bestätigen und verbindlich. Kim Culetto verpflichtet sich Überarbeitungswünsche des Auftraggebers umzusetzen, sofern diese sich innerhalb der in der Auftragsbestätigung definierten Rahmenbedingungen bewegen. Laufen die Änderungswünsche des Auftraggebers den ästhetischen und ethischen Vorstellungen von Kim Culetto aber in beträchtlichem Masse zuwider, kann Kim Culetto die Produktion abbrechen. Der Auftraggeber hat Kim Culetto in diesem Falle für die bereits geleisteten Arbeiten und darüber hinausgehende, nachgewiesene Kosten zu entschädigen.

  • Endabnahme: Mindestens ein handlungsberechtigter Vertreter des Auftraggebers überprüft die von Kim Culetto produzierten Werke bei der Abgabe. Erfolgt innert sieben Tagen keine begründete, schriftliche Reklamation, gilt das Werk als angenommen und der Auftrag somit als erfüllt. Weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber kann die Annahme des Werkes nur verweigern, wenn dieses erhebliche qualitative Mängel aufweist oder die in der Auftragsbestätigung aufgeführten, wesentlichen Bedingungen nicht eingehalten wurden und nachdem Kim Culetto eine zehn-tägige Frist zur Nachbesserung ungenutzt verstreichen liess.

Vertragsänderung

  • Sollte der Kunde während der Produktion drastische Vertragsänderungen vornehmen, so wird jeglicher Zusatzaufwand den Kim Culetto leistet, vollumfänglich vergütet.

 

Verzögerungen

  • Erleidet die Produktion eine Verzögerung, dessen Ursache nicht im Verantwortungsbereich von Kim Culetto liegt, so gilt die Lieferfrist als um die Dauer der hindernden Umstände verlängert.

  • Das Nichteinhalten des Liefertermins berechtigt den Auftraggeber nur dann zu einer Reduktion der Entschädigung, wenn grobes Verschulden von Seiten Kim Culetto vorliegt.

 

Produktionsabbruch

​​

  • Bei Produktionsabbruch durch den Auftraggeber haftet dieser gegenüber Kim Culetto für 100% sämtlicher Kosten. Findet der Produktionsabbruch innerhalb von 24 Stunden vor Produktionsbeginn statt, trägt der Auftraggeber 100 % der vereinbarten Honorare des Produktionsteams. Findet der Produktionsabbruch zwischen 25 Stunden und 7 Tagen vor Produktionsbeginn statt, trägt der Auftraggeber 50% aller vereinbarten Honorare des Produktionsteams. Bei einem Produktionsabbruch nach Produktionsbeginn, trägt der Auftraggeber 100% sämtlicher Kosten und 100 % der vereinbarten Honorare des Produktionsteams, sowie 100% aller Kosten, die durch den Produktionsabbruch entstehen.

  • Bei Produktionsabbruch in Folge höherer Gewalt (Todesfall eines Hauptbeteiligten o.ä.) und daraus folgenden Sachzwängen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat Kim Culetto in diesem Falle für die bereits geleisteten Arbeiten und darüber hinausgehende Kosten zu entschädigen.

Mehraufwand

  • Ist absehbar, dass die vereinbarte Leistung von Kim Culetto nicht innerhalb des Budgets erbracht werden kann, informiert Kim Culetto den Auftraggeber umgehend. Kommt keine Zusatzvereinbarung zustande, schuldet der Auftraggeber Kim Culetto die Endgeltung für die bereits geleisteten Arbeiten und darüber hinausgehende, nachgewiesene Kosten. Der Auftraggeber hat das Nutzungsrecht am abgegoltenen Arbeitsresultat.

Geistiges Eigentum

  • Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich die Immaterialgüterrechte von Kim Culetto. Sämtliche Urheberrechte an Leistungen, welche Kim Culetto im Rahmen der Leistungserfüllung erbringt, bleiben Kim Culetto vorbehalten. Dies gilt insbesondere für visuelle und audiovisuelle Werke, Texte, Konzepte, Gestaltungsvorschläge, grafische Arbeiten, Wort- und Bildmarken.

  • Die von Kim Culetto erschaffenen Werke werden dem Auftraggeber, unter der Bedingung der vollständigen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Auftragsbestätigung, zur Nutzung überlassen. Der Auftraggeber erwirbt, sofern nicht anders vereinbart, das Recht auf einmalige inhaltliche, zeitliche oder geografische Nutzung des Werkes. Erstverwendungsrecht (Foto), ausschliessliches Nutzungsrecht (Foto), Zweit- oder Mehrfachverwertung durch den Auftraggeber oder Dritte sind ausdrücklich zu vereinbaren und separat zu entschädigen. Die Werke dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Kim Culetto nicht verändert werden.

  • Die Rohdateien bleiben, sofern nicht anders vereinbart, stets Eigentum von Kim Culetto.

  • Vom Auftraggeber gestellte Elemente (Logos, Produktenamen, Musik, Jingles o.ä.) werden von Kim Culetto nicht auf deren Urheberrecht überprüft. Etwaige Urheberrechtsverletzungen gehen in einem solchen Falle zu Lasten des Auftraggebers.

  • Ist der territoriale Umfang der Rechtsübertragung in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich auf zusätzliche Länder ausgedehnt worden, werden die Nutzungsrechte nur für das Land übertragen, in welchem der Auftraggeber sein Domizil hat.

  • Mangels abweichender Regelung in der Auftragsbestätigung erfolgt die Übertragung der Nutzungsrechte für ein Jahr.

  • Der Auftraggeber hat die Urheberpersönlichkeitsrechte zu wahren, insbesondere das Recht auf Namensnennung und Werkintegrität. Kim Culetto ist berechtigt seine Urheberschaft an den geschaffenen Werken in einer von ihm selber gewählten, Branchenüblichen Form zu bezeichnen.

  • Kim Culetto behält sich das Recht vor, die Produktion anlässlich von Festivals oder Wettbewerben, sowie zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen.

Vergütung

  • Im Normalfall erfolgen die von Kim Culetto erbrachten Leistungen gemäss einem in der Auftragsbestätigung definierten Pauschalpreis. Dieser Pauschalpreis versteht sich, sofern nicht anders vereinbart, exklusiv Spesen und MwSt.

  • Die in der Auftragsbestätigung festgelegte Vergütung umfasst nicht:

    • vom Auftraggeber gewünschte oder akzeptierte Abweichungen von den in der Auftragsbestätigung festgelegten Rahmenbedingungen, soweit diese Abweichungen zusätzliche Kosten verursachen.

    • Kosten, die dem Auftraggeber bei Aufnahmen in seinem Betrieb und/oder bei der Mitwirkung seiner Mitarbeiter/-innen entstehen.

  • Die Vergütung für die Leistungen von Kim Culetto ist vom Auftraggeber gegen Rechnungslegung wie folgt zu bezahlen:

    • 20 % der gesamten Pauschalsumme bei Auftragserteilung, unter Berücksichtigung einer Zahlungsfrist von 15 Kalendertagen und in jedem Fall vor Produktionsbeginn.

    • 80 % der gesamten Pauschalsumme nach Auftragserfüllung und unter Berücksichtigung einer Zahlungsfrist von 15 Kalendertagen.

  • Unvorhergesehene Spesen (z.B. für zusätzliches Rekognoszieren o.ä.) müssen ab einem Gesamtbetrag von CHF 500.– vom Auftraggeber schriftlich genehmigt werden, damit Kim Culetto diese zusätzlich zum in der Auftragsbestätigung definierten Pauschalpreis verrechnen kann. Spesen ≤ CHF 500.– welche nachweislich dem Erbringen der Leistung von Kim Culetto zuträglich und belegbar sind, werden vom Auftraggeber vergütet.

 

Konkurrenzausschluss

  • Kim Culetto akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte, Hersteller und Anbieter tätig zu werden.

 

 

Basel, 29. August 2019, Version 1.3

bottom of page