Allgemeine Geschäftsbedingungen
Welcome
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Guten Tag! Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistungen.
Einleitend
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Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Kim Culetto, handelnd unter dem Namen Echopark Studios (nachfolgend «Kim Culetto»), und seinen Kunden. Sie gelten für alle Produkte und Dienstleistungen, welche von Kim Culetto erbracht werden. Anderslautende Individualabreden, die schriftlich vereinbart wurden, gehen diesen AGB vor.
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Kim Culetto erbringt Dienstleistungen in den Bereichen Fotografie, Filmproduktion, Videoproduktion sowie verwandten kreativen Tätigkeiten.
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Kim Culetto sichert dem Auftraggeber zu, dass mit sämtlichen Informationen, die zur Erstellung einer Offerte oder zur Abwicklung eines Auftrages benötigt werden, vertraulich umgegangen wird. Vom Auftraggeber wird ebenfalls ein angemessener Umgang mit sämtlichen Informationen aus dem stattfindenden Geschäftsverkehr, insbesondere aus Offerten, erwartet. Die Weiterverwendung des von Kim Culetto offerierten Leistungsumfangs (Grobkonzept, Umsetzungsideen, etc.) zum Einholen von Konkurrenzofferten ist untersagt.
Beginn, Dauer und Beendigung des Vertrages
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Der Kunde verpflichtet sich, Kim Culetto sämtliche für die Umsetzung eines Projektes erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Solange diese Informationen nicht vollständig vorliegen, ist Kim Culetto nicht verpflichtet, mit der Leistungserbringung zu beginnen.
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Sollen während der Produktion Anpassungen im vereinbarten Leistungsumfang vorgenommen werden, sind diese mittels einer Zusatzvereinbarung zu regeln.
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Zwischenabnahmen: Die Anzahl und der Zeitpunkt der Zwischenabnahmen wird in der Auftragsbestätigung definiert. Bei diesen Zwischenabnahmen ist mindestens ein handlungsberechtigter Vertreter des Auftraggebers zugegen. Die Abnahmen der Zwischenergebnisse sind schriftlich zu bestätigen und verbindlich. Kim Culetto verpflichtet sich Überarbeitungswünsche des Auftraggebers umzusetzen, sofern diese sich innerhalb der in der Auftragsbestätigung definierten Rahmenbedingungen bewegen. Kim Culetto kann die Zusammenarbeit aus wichtigen Gründen beenden, insbesondere wenn Änderungswünsche rechtswidrig sind, die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen oder dem ursprünglichen Vertragszweck erheblich widersprechen. Der Auftraggeber hat Kim Culetto in diesem Falle für die bereits geleisteten Arbeiten und darüber hinausgehende, nachgewiesene Kosten zu entschädigen.
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Endabnahme: Mindestens ein handlungsberechtigter Vertreter des Auftraggebers überprüft die von Kim Culetto produzierten Werke bei der Abgabe. Erfolgt innert sieben Tagen keine begründete, schriftliche Reklamation, gilt das Werk als angenommen und der Auftrag somit als erfüllt. Weitere Ansprüche werden nicht anerkannt. Der Auftraggeber kann die Annahme des Werkes nur verweigern, wenn dieses erhebliche qualitative Mängel aufweist oder die in der Auftragsbestätigung aufgeführten, wesentlichen Bedingungen nicht eingehalten wurden und nachdem Kim Culetto eine zehn-tägige Frist zur Nachbesserung ungenutzt verstreichen liess. Beanstandungen einzelner gestalterischer, kreativer oder künstlerischer Aspekte, welche im Rahmen der vereinbarten Leistungen und im fachlichen Ermessen von Kim Culetto liegen, stellen keinen Mangel dar.
Vertragsänderung
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Sollte der Kunde während der Produktion Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs vornehmen, so ist jeglicher dadurch entstehende Zusatzaufwand von Kim Culetto vollumfänglich zu vergüten.
Verzögerungen
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Erleidet die Produktion eine Verzögerung, deren Ursache nicht im Verantwortungsbereich von Kim Culetto liegt, so gilt die Lieferfrist als um die Dauer der hindernden Umstände verlängert.
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Das Nichteinhalten des Liefertermins berechtigt den Auftraggeber nur dann zu einer Reduktion der Entschädigung, wenn grobes Verschulden von Seiten Kim Culetto vorliegt.
Haftung
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Kim Culetto haftet ausschliesslich für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden.
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Jede weitergehende Haftung, insbesondere für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
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Die Haftung von Kim Culetto ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des betreffenden Auftrags beschränkt.
Produktionsabbruch
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Bei Produktionsabbruch durch den Auftraggeber sind sämtliche bereits entstandenen Kosten, bereits erbrachten Leistungen sowie rechtsverbindlich eingegangene Verpflichtungen gegenüber Dritten vollumfänglich zu vergüten. Findet der Produktionsabbruch innerhalb von 24 Stunden vor Produktionsbeginn statt, trägt der Auftraggeber 100 % der vereinbarten Honorare des Produktionsteams. Findet der Produktionsabbruch zwischen 25 Stunden und 7 Tagen vor Produktionsbeginn statt, trägt der Auftraggeber 50% aller vereinbarten Honorare des Produktionsteams. Bei einem Produktionsabbruch nach Produktionsbeginn trägt der Auftraggeber 100 % der bis zum Zeitpunkt des Abbruchs entstandenen Kosten, 100 % der vereinbarten Honorare des Produktionsteams sowie sämtliche zusätzlichen Kosten, die unmittelbar durch den Produktionsabbruch entstehen.
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Bei Produktionsabbruch in Folge höherer Gewalt (Todesfall eines Hauptbeteiligten o.ä.) und daraus folgenden Sachzwängen, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Der Auftraggeber hat Kim Culetto in diesem Falle für die bereits geleisteten Arbeiten und darüber hinausgehende Kosten zu entschädigen.
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Sollte der Auftrag aufgrund höherer Gewalt (z. B. schlechtes Wetter) innerhalb von 24 Stunden vor Produktionsbeginn verschoben werden, wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 50% verrechnet.
Mehraufwand
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Ist absehbar, dass die vereinbarte Leistung von Kim Culetto nicht innerhalb des Budgets erbracht werden kann, informiert Kim Culetto den Auftraggeber umgehend. Kommt keine Zusatzvereinbarung zustande, schuldet der Auftraggeber Kim Culetto die Vergütung für die bereits geleisteten Arbeiten und darüber hinausgehende, nachgewiesene Kosten. Der Auftraggeber hat das Nutzungsrecht am abgegoltenen Arbeitsresultat.
Geistiges Eigentum
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Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich die Immaterialgüterrechte von Kim Culetto. Sämtliche Urheberrechte an Leistungen, welche Kim Culetto im Rahmen der Leistungserfüllung erbringt, bleiben Kim Culetto vorbehalten. Dies gilt insbesondere für visuelle und audiovisuelle Werke, Texte, Konzepte, Gestaltungsvorschläge, grafische Arbeiten, Wort- und Bildmarken.
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Die von Kim Culetto erschaffenen Werke werden dem Auftraggeber, unter der Bedingung der vollständigen Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Auftragsbestätigung, zur Nutzung überlassen. Der Auftraggeber erwirbt, sofern nicht anders vereinbart, das Recht auf einmalige inhaltliche, zeitliche oder geografische Nutzung des Werkes. Erstverwendungsrecht (Foto), ausschliessliches Nutzungsrecht (Foto), Zweit- oder Mehrfachverwertung durch den Auftraggeber oder Dritte sind ausdrücklich zu vereinbaren und separat zu entschädigen. Die Werke dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Kim Culetto nicht verändert werden.
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Die Rohdateien bleiben, sofern nicht anders vereinbart, stets Eigentum von Kim Culetto.
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Kim Culetto ist nicht verpflichtet, Rohdaten, Projektdateien oder sonstige Produktionsunterlagen nach Abschluss des Auftrags aufzubewahren.
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Eine allfällige Archivierung erfolgt freiwillig und ohne Gewähr. Der Auftraggeber ist für die Sicherung und Archivierung der gelieferten Daten selbst verantwortlich.
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Vom Auftraggeber gestellte Elemente (Logos, Produktnamen, Musik, Jingles o.ä.) werden von Kim Culetto nicht auf deren Urheberrecht überprüft. Etwaige Urheberrechtsverletzungen gehen in einem solchen Falle zu Lasten des Auftraggebers.
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Ist der territoriale Umfang der Rechtsübertragung in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich auf zusätzliche Länder ausgedehnt worden, werden die Nutzungsrechte nur für das Land übertragen, in welchem der Auftraggeber sein Domizil hat.
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Der Auftraggeber hat die Urheberpersönlichkeitsrechte zu wahren, insbesondere das Recht auf Namensnennung und Werkintegrität. Kim Culetto ist berechtigt seine Urheberschaft an den geschaffenen Werken in einer von ihm selber gewählten, branchenüblichen Form zu bezeichnen.
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Kim Culetto behält sich das Recht vor, die Produktion anlässlich von Festivals oder Wettbewerben sowie zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Vergütung
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Im Normalfall erfolgen die von Kim Culetto erbrachten Leistungen gemäss einem in der Auftragsbestätigung definierten Pauschalpreis. Dieser Pauschalpreis versteht sich, sofern nicht anders vereinbart, exklusiv Spesen und MwSt. Sollte kein Pauschalpreis vereinbart werden, arbeitet Kim Culetto zu einem Ansatz von CHF 190.– pro Stunde.
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Die in der Auftragsbestätigung festgelegte Vergütung umfasst nicht:
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Vom Auftraggeber gewünschte oder akzeptierte Abweichungen von den in der Auftragsbestätigung festgelegten Rahmenbedingungen, soweit diese Abweichungen zusätzliche Kosten verursachen.
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Kosten, die dem Auftraggeber bei Aufnahmen in seinem Betrieb und/oder bei der Mitwirkung seiner Mitarbeiter/-innen entstehen.
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Die Vergütung für die Leistungen von Kim Culetto ist vom Auftraggeber gegen Rechnungslegung wie folgt zu bezahlen:
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20 % der gesamten Pauschalsumme bei Auftragserteilung, unter Berücksichtigung einer Zahlungsfrist von 15 Kalendertagen und in jedem Fall vor Produktionsbeginn.
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Der Produktionsbeginn setzt den Eingang der vereinbarten Anzahlung voraus.
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80 % der gesamten Pauschalsumme nach Auftragserfüllung und unter Berücksichtigung einer Zahlungsfrist von 15 Kalendertagen.
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Unvorhergesehene Spesen (z.B. für zusätzliches Rekognoszieren o.ä.) müssen ab einem Gesamtbetrag von CHF 500.– vom Auftraggeber schriftlich genehmigt werden, damit Kim Culetto diese zusätzlich zum in der Auftragsbestätigung definierten Pauschalpreis verrechnen kann. Spesen ≤ CHF 500.– welche nachweislich dem Erbringen der Leistung von Kim Culetto zuträglich und belegbar sind, werden vom Auftraggeber vergütet.
Zahlungsverzug
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Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
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Kim Culetto ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr zu berechnen.
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Ab der zweiten Mahnung können Mahnspesen von CHF 20.– pro Mahnung erhoben werden.
Datenschutz
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Kim Culetto bearbeitet Personendaten ausschliesslich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz.
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Personendaten werden nur soweit bearbeitet, wie dies zur Erstellung von Offerten, zur Vertragsabwicklung, zur Rechnungsstellung sowie zur Kommunikation mit dem Auftraggeber erforderlich ist.
Konkurrenzausschluss
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Kim Culetto akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte, Hersteller und Anbieter tätig zu werden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
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Diese AGB sowie sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Kim Culetto und dem Auftraggeber unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.
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Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Arlesheim BL, Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Basel, 24. Juni 2026, Version 2.0.1
